Erreichbarkeit eurer Wohnung, Arbeitsstätte oder eures Unternehmens
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, werden einige Straßen im Veranstaltungsbereich zeitweise gesperrt. Der Zugang zu den Gebäuden bleibt für Fußgänger:innen jederzeit möglich.
Innerhalb der Veranstaltungsfläche sowie in angrenzenden Bereichen werden Parkverbote eingerichtet. Diese werden frühzeitig durch entsprechende Beschilderung bekanntgegeben, sodass du ausreichend Zeit zum Umparken hast. Bitte achte auf die ausgeschilderten Hinweise. Fahrzeuge, die trotz Parkverbot abgestellt werden, müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Während der Auf- und Abbauphase (27.09. bis 01.10. und 05.10 bis 08.10.) sowie außerhalb der Veranstaltungszeiten am Veranstaltungswochenende kannst du die gesperrten Straßen mit dem Fahrrad befahren und zu Fuß betreten.
Während der Veranstaltungszeiten
am 02.10. von 16:00 bis 24:00 Uhr
am 03.10. von 10:00 bis 24:00 Uhr
am 04.10. von 10:00 bis 22:00 Uhr
ist das Befahren der Veranstaltungsflächen mit motorisierten Fahrzeugen (einschließlich E-Rollern) und Fahrrädern nicht gestattet.
Das Veranstaltungsgebiet umfasst die Straßen „Am Wall“, „Altenwall“ und „Tiefer“ sowie den „Osterdeich“ vom „Tiefer“ bis zur „Schierker Straße“. Außerdem findet das Fest in der Innenstadt auf dem Marktplatz, dem Domshof und an der Schlachte statt.
Zufahrtsscheine werden ausschließlich für die Zeit des Auf- und Abbaus ausgegeben. Während der Veranstaltungszeiten vom 02.10., 10 Uhr bis zum 04.10., 24 Uhr ist eine Zufahrt aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Wenn ihr in einer der genannten Straßen wohnt und auf eine direkte Anfahrt angewiesen seid, ist das Befahren der Veranstaltungsfläche während der Auf- und Abbauphasen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel für eine kurze Vorfahrt, um etwas auszuladen. Anschließend müsst ihr den Bereich umgehend wieder verlassen. Bitte seid dabei besonders vorsichtig, da während dieser Zeit zahlreiche Bauteams und Fahrzeuge auf der Fläche im Einsatz sind. Das Parken auf der Veranstaltungsfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Solltet ihr einen eigenen Stellplatz auf eurem Grundstück haben, könnt ihr diesen während der Auf- und Abbauzeit mit einem Zufahrtsschein anfahren, verlassen und dort auch parken. Während der Veranstaltungszeiten muss das Fahrzeug dann auf der privaten Stellfläche verbleiben.
Einen Zufahrtsschein für die Auf- und Abbauzeit könnt ihr für eure Wohnadresse über dieses Formular beantragen:
Die Entscheidung, ob ein Zufahrtsschein ausgestellt wird, obliegt der Veranstaltungsagentur, die u. a. für die Sicherheit zuständig ist. Im Falle einer Genehmigung wird der Zufahrtsschein als PDF-Anhang per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet und muss möglichst in Farbe ausgedruckt und gut sichtbar ins Auto gelegt werden. Wir versuchen, die Zufahrtsscheine zeitnah auszustellen. Berechtigte bekommen nur eine Genehmigung für eine dem Anliegen angemessene Fläche, nicht für den gesamten Veranstaltungsbereich.
Nur der „Osterdeich“ wird zum Veranstaltungsgelände – das restliche „Viertel“ ist davon nicht betroffen. Das bedeutet: Ab dem 27.09. bis zum 08.10.2026 müsst ihr mit Verkehrseinschränkungen rechnen und könnt den „Osterdeich“ mit motorisierten Fahrzeugen nicht als Durchgangsstraße nutzen.
Mit dem Fahrrad oder zu Fuß bleibt der Osterdeich – abgesehen von den Veranstaltungszeiten selbst (am 02.10. von 16:00 bis 24:00 Uhr, am 03.10. von 10:00 bis 24:00 Uhr und am 04.10. von 10:00 bis 22:00 Uhr) – weiterhin passierbar. Achtet dabei bitte auf die zahlreichen Bauteams und Fahrzeuge, die während des Auf- und Abbaus auf der Fläche unterwegs sind.
Wenn ihr im „Viertel“ wohnt oder arbeitet, könnt ihr den „Ostertorsteinweg“ weiterhin nutzen, um zu euren Wohn- oder Arbeitsstätten zu gelangen. Teilweise werden Einbahnstraßen geändert und Poller entfernt, damit ihr auch ohne den „Osterdeich“ alle Ziele erreicht. Für diese Fahrten ist kein Zufahrtsschein erforderlich.
Bitte habt Verständnis dafür, dass es in dieser Zeit im „Viertel“ etwas enger werden kann.
Wenn eure Wohnung, euer Geschäft oder euer Arbeitsplatz am „Bremer Marktplatz“, am „Domshof“ oder am „Unsere Lieben Frauen Kirchhof“ liegt, beachtet bitte folgende Hinweise:
In der Woche vor und nach der Veranstaltung finden Aufbau- und Abbauarbeiten statt. Der „Bremer Marktplatz“, der „Domshof“ und der „Unsere Lieben Frauen Kirchhof“ bleiben in dieser Zeit grundsätzlich frei zugänglich. Es kann jedoch zu temporären Einschränkungen und Behinderungen durch die Arbeiten kommen. Achtet daher bitte auf entsprechende Hinweise und Absperrungen vor Ort.
Informiert eure Lieferdienste und Kund:innen frühzeitig über mögliche Einschränkungen während der Auf- und Abbauzeit. Die üblichen Zugänge zur Innenstadt bleiben weiterhin bestehen, und es gelten die regulären Zufahrtsbeschränkungen. Ein Zufahrtsschein ist nicht erforderlich.
Am Veranstaltungswochenende sind alle Geschäfte, Privatwohnungen und Büros weiterhin zu Fuß erreichbar – sowohl für euch als Anwohner:innen und Beschäftigte als auch für eure Kund:innen. Große Bereiche werden für die Veranstaltung abgesperrt. Plant daher gegebenenfalls kleine Umwege ein und folgt der Beschilderung.
Mit motorisierten Fahrzeugen sind der „Bremer Marktplatz“, der „Domshof“ und der „Unsere Lieben Frauen Kirchhof“ während des Veranstaltungswochenendes weiträumig nicht erreichbar – dies gilt auch für den Lieferverkehr.
Nutzt nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Veranstaltungsbereichs.
Das Schnoorviertel ist kein Veranstaltungsbereich im engeren Sinne. Für Anfahrten muss daher kein Zufahrtsschein beantragt werden. Während des Auf- und Abbaus bleibt das Schnoorviertel mit motorisierten Fahrzeugen erreichbar. Ihr gelangt vom 29.09. bis 01.10. sowie vom 05.10. bis 06.10. über die „Wilhelm-Kaisen-Brücke“, die „Balgebrückstraße“ in die „Dechanatstraße“ und weiter in die Straße „Am Landherrnamt“ in den Schnoor.
Vom 02.10., 10 Uhr, bis zum 04.10., 22 Uhr, ist das Schnoorviertel jedoch aufgrund der Sperrungen und Verkehrsmaßnahmen ringsum für motorisierte Fahrzeuge nicht erreichbar. Bitte plant eure Fahrten entsprechend und berücksichtigt die eingeschränkte Erreichbarkeit in diesem Zeitraum.
Mit dem Fahrrad oder zu Fuß bleibt das Schnoorviertel grundsätzlich erreichbar. Allerdings kann es auch hier zu Einschränkungen und Umleitungen kommen, insbesondere während der Veranstaltungszeiten. Achtet bitte auf die aktuelle Beschilderung und Hinweise vor Ort.
Während der Auf- und Abbauphase könnt ihr dieses Gebiet mit dem Auto über den „Ostertorsteinweg“, „Am Wall“ und die „Ostertorstraße“ bzw. „Buchtstraße“ anfahren. Die Ausfahrt ist über die „Ostertorswallstraße“ bzw. die „Herdentorswallstraße“ in Richtung „Sögestraße“/“Herdentor“ möglich. Dafür ist kein Zufahrtsschein nötig.
Vom 02.10., 10 Uhr, bis zum 04.10., 22 Uhr, ist das Gebiet jedoch für motorisierte Fahrzeuge nicht erreichbar. Bitte plant eure Fahrten entsprechend und berücksichtigt die eingeschränkte Erreichbarkeit in diesem Zeitraum.
Zu Fuß und mit dem Fahrrad bleibt das Gebiet grundsätzlich erreichbar, es kann aber auch hier zu Einschränkungen und Umleitungen kommen. Achtet bitte auf die aktuelle Beschilderung und Hinweise vor Ort.
Während des Auf- und Abbaus der Veranstaltung (27.09. bis 01.10. sowie 05.10. bis 08.10.2026) ist die Pauliner Marsch für euch über den „Jürgensdeich“ wie gewohnt erreichbar.
An den Veranstaltungstagen selbst (02. bis 04.10.2026) wird das Gebiet rund um das Weserstadion – zwischen „Karl-Carstens-Brücke“, „Osterdeich“, Weserstadion und Weser – durch polizeilich abgestimmte Maßnahmen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Für diese Zeit stellen wir keine Zufahrtsschein aus.
Für euch als ansässige Sportvereine bedeutet das Einschränkungen bei der An- und Abreise mit dem Auto oder anderen motorisierten Fahrzeugen. Zu Fuß und mit dem Fahrrad könnt ihr die Sperrstellen grundsätzlich weiterhin passieren.
Aktuell wird geprüft, ob ein kleiner Parkplatz für zwingend notwendige Pkw-Anreisen eingerichtet werden kann. Dieser könnte in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Anmeldung und Angabe des Grundes genutzt werden. Eine verbindliche Zusage für die Einrichtung dieses Parkplatzes kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gegeben werden.
Bitte stellt euch darauf ein, dass die Sportanlagen in der Pauliner Marsch vom 02. bis 04.10.2026 nicht mit dem Pkw erreichbar sind.
Während der Veranstaltungszeit kann es an der Kreuzung „Bürgermeister-Smidt-Straße“/“Martinistraße“ (hier vom 02.10. 12 Uhr bis 03.10. 24 Uhr) und an der Einfahrt „Herdentor“/“Sögestraße“ (hier vom 02.10. 10 Uhr bis 04.10. 24 Uhr) zu Sperrungen für den motorisierten Verkehr kommen, sobald die Parkhäuser in dem Gebiet ausgelastet sind.
Für Stellplatzinhaber:innen: Bitte beantragt vorsorglich einen Zufahrtsschein, damit ihr euren Stellplatz weiterhin mit dem Auto erreicht und die Sperrungen passieren könnt.
Zu Fuß oder mit dem Fahrrad sind die Bereiche jederzeit passierbar.
Der Zufahrtsschein wird von unserer Veranstaltungsagentur ausgestellt und als PDF-Dokument per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet. Bitte drucken Sie den Zufahrtsschein möglichst in Farbe aus und legen Sie ihn gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Die Bearbeitungszeit ab Antragstellung beträgt etwa eine Woche.
Am 3. und 4. Oktober finden an der Hausfassade des Teerhofs zur Weserseite Lichtprojektionen statt. Der Aufbau beginnt am Mittwoch, 30. September. Der Abbau ist für Montag, 5. Oktober, vorgesehen.
Während des Auf- und Abbaus kann es zu Einschränkungen auf dem Gehweg an der Weserseite des Teerhofs kommen. Für die Generalprobe und die Veranstaltungstage werden der Gehweg sowie die Teerhofbrücke zeitweise gesperrt.
Folgende Zeiten sind für die Lichtprojektionen und Proben vorgesehen:
Donnerstag, 1. Oktober: 20 bis 23 Uhr – technische Proben, unter anderem das Einleuchten und Ausrichten von Scheinwerfern und Lampen
Freitag, 2. Oktober: 19 bis 24 Uhr – Generalprobe
Samstag, 3. Oktober: 19 bis 0:30 Uhr – Veranstaltungstag mit vollständigem Programm
Sonntag, 4. Oktober: 18 bis 22:30 Uhr – Veranstaltungstag mit reduziertem Programm
Das Veranstaltungsgebiet umfasst folgende Bereiche:
„Am Wall“, „Altenwall“ und „Tiefer“
„Osterdeich“ (vom „Tiefer“ bis zur „Schierker Straße“)
Innenstadt: Marktplatz, Domshof und Schlachte
Während der Sperrzeiten der Veranstaltungsflächen ist eine Zufahrt für Liefer-, Pflege- und Versorgungsdienste grundsätzlich nicht möglich.
Für dringende Lieferungen, die während der Auf- und Abbauphasen (27.09. bis 01.10. sowie 05.10. bis 08.10.) erforderlich sind – zum Beispiel zur Versorgung hilfsbedürftiger Personen oder für Warenlieferungen – können nach individueller Prüfung Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Sollte während der Veranstaltungszeiten (02.10., 10:00 Uhr bis 04.10., 24:00 Uhr) eine unaufschiebbare Zufahrt notwendig sein, nehmt bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
An den Veranstaltungstagen gelten folgende Öffnungszeiten für die Veranstaltungsflächen: Am 2. Oktober von 16:00 bis 24:00 Uhr, am 3. Oktober von 10:00 bis 24:00 Uhr und am 4. Oktober von 10:00 bis 22:00 Uhr. Eine Zufahrt ist jeweils bis zu zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie nach Veranstaltungsende möglich. Bitte beachtet, dass die Veranstaltungsflächen nach Veranstaltungsende erst nach offizieller Freigabe durch die zuständigen Behörden befahren werden dürfen.
Für alle Ausnahmen und dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Projektteam über das Kontaktformular.
In einigen Bereichen werden temporäre Parkverbote eingerichtet. Dies betrifft insbesondere den „Osterdeich“ sowie die angrenzenden Straßen, die während der Veranstaltungs-, Auf- und Abbauphasen zu Sackgassen werden. Auch im Bereich der Sperrungen entfallen Parkflächen, um beispielsweise Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge zu schaffen.
Bitte achtet auf die entsprechend aufgestellten Verkehrsschilder, die rechtzeitig vor Beginn der Sperrmaßnahmen angebracht werden. Fahrzeuge, die im Halteverbot abgestellt sind, müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wenn ihr eure Adresse am „Osterdeich“ oder im Mündungsbereich einer angrenzenden Seitenstraße habt und eure regulären Parkmöglichkeiten durch den Veranstaltungsaufbau, die Veranstaltung selbst, den anschließenden Abbau oder durch Zufahrtsschutzmaßnahmen entfallen, werden für euch im Zeitraum vom 27.09. bis einschließlich 08.10.2026 Ersatzparkplätze bereitgestellt.
Die Vergabe der Ersatzparkplätze erfolgt nach individueller Prüfung. Bitte stellt hierfür vorab einen Antrag über das bereitgestellte Formular. Nach erfolgreicher Prüfung erhaltet ihr als berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner einen Parkausweis als PDF-Anhang per E-Mail. Dieser Ausweis sollte möglichst in Farbe ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Die Ersatzparkplätze stehen euch an folgenden Standorten zur Verfügung:
27.09. bis 04.10.2026: Bürgerweide
05.10. bis 08.10.2026: Parkplatz P6 am Weserstadion
Bitte beachtet, dass ab dem 05.10.2026 ein Wechsel des Parkplatzstandortes erforderlich ist, da die Bürgerweide ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Ersatzparkfläche genutzt werden kann.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Fahrzeuge, die im Veranstaltungsbereich auf privaten Stellplätzen, in Innenhöfen, Tiefgaragen oder Parkhäusern parken, dort stehen bleiben können. Während der Veranstaltungszeit ist eine Zu- oder Ausfahrt auf die Veranstaltungsfläche nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Abholung des Mülls durch die Bremer Stadtreinigung wird gewährleistet. Es kann jedoch während der Sperrzeiten zu veränderten Abholungszeiten kommen. Diese könnt ihr zu gegebener Zeit auf der Webseite der Bremer Stadtreinigung und in der App finden.
Die Zustellung der Post soll während der Auf- und Abbauzeiten gewährleistet werden. Hierfür wird eine Lösung mit den öffentlichen Zustelldiensten erarbeitet. Durch veranstaltungsbedingte Maßnahmen kann es zu veränderten Zustellungszeiten oder angepassten Abläufen kommen. Beachtet bitte, dass es sich beim 3. Oktober um einen gesetzlichen Feiertag handelt, sodass an diesem Tag regulär keine Brief- und Paketzustellung erfolgen. Das gleiche gilt für Sonntag, den 4. Oktober.