Bundesverfassungsgericht
Gericht und Verfassungsorgan
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident beziehungsweise die Vizepräsidentin. Der Erste Senat ist insbesondere zuständig für Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Die Zuständigkeit des Zweiten Senats umfasst unter anderem Streitigkeiten aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts, also etwa Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder der Verfassungsorgane untereinander.
Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums und kann über Angelegenheiten seiner Verwaltung und Organisation selbst entscheiden.
Jedes Jahr gehen viele neue Verfahren am Bundesverfassungsgericht ein, darunter ca. 5.000 Verfassungsbeschwerden. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind etwa 99 % der Verfahren.
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts
Die Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen meist eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, in Behörden, aus Rechtsanwaltskanzleien oder aus Universitäten mit. Eine wichtige Rolle bei der Bearbeitung der vielen Verfahren am Bundesverfassungsgericht spielen auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, den Vorzimmern und der Kanzlei sowie die Beschäftigten der allgemeinen Verwaltung, der Bibliothek und der EDV. Insgesamt sorgen beim Bundesverfassungsgericht rund 300 Personen dafür, dass es seine Aufgaben bewältigen kann.
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen beim Bundesverfassungsgericht.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Tag der Deutschen Einheit in Bremen und den 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts feiern.
Seit nunmehr 75 Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht darüber, dass staatliches Handeln im Einklang mit dem Grundgesetz steht und die Grundrechte der Menschen gewahrt werden. Der 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts lädt nicht nur ein, auf die Geschichte des Gerichts zurückzublicken, sondern erinnert uns auch daran, dass eine lebendige Verfassung vom Vertrauen und vom Einsatz der Bürgerinnen und Bürger lebt. Denn das Grundgesetz, unsere Verfassung und das Fundament unseres Zusammenlebens in Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, lebt nicht allein vom Wortlaut, sondern auch vom fortwährenden Engagement der Menschen. Es ist gerade in der Gegenwart wichtig, das Bewusstsein für die Bedeutung unserer Verfassung wach zu halten und Verantwortung für ihre Werte zu übernehmen.
Seit über 35 Jahren ist Deutschland wiedervereint. Der von den Menschen in der damaligen DDR mutig herbeigeführte Umbruch war ein kraftvolles Bekenntnis zu Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Grundgesetz garantiert diese Werte heute für ganz Deutschland.
Wir freuen uns, Ihnen das Bundesverfassungsgericht und seine Arbeit vorstellen zu dürfen, und laden Sie herzlich ein, unseren Ausstellungsbereich auf dem Bürgerfest in Bremen zu besuchen.
Filmreihe „Meine Grundrechte“
Die Filmreihe „Meine Grundrechte“ thematisiert bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche und politische Leben.
Das Bundesverfassungsgericht auf dem Bürgerfest
Auf dem Bürgerfest in Bremen wird Sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Ausstellungsbereich vom 2. bis zum 4. Oktober 2026 über das Gericht und seine Arbeit informieren. Dort erhalten Sie im Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts sowie über Informationsfilme und Video-Statements der Richterinnen und Richter Einblicke in die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
Bildinformationen
Titelbild: Foto vom Gebäude (Drohnenaufnahme) (© berlin producers Media │ Michael Gügerl, Walid Habash)
1. Foto: Erster Senat (© Bundesverfassungsgericht │ Nathalie.Fotografie │ Nathalie Rösch)
2. Foto: Zweiter Senat (© Bundesverfassungsgericht │ bundesfoto │ Uwe Völkner)
Porträtfoto: Prof. Dr. Stephan Harbarth (© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe)