Informationen in Leichter Sprache
Diese Internet-Seite ist von der Senatskanzlei Bremen.
Hier finden Sie:
- Infos über den Tag der Deutschen Einheit und das Fest in Bremen.
- Infos über die Bedienung und Navigation der Internet-Seite.
- Infos über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Tag der Deutschen Einheit
Nach dem Zweiten Welt-Krieg wurden der Osten und der Westen von Deutschland getrennt.
Das war im Jahr 1949.
Seit dem 3. Oktober 1990 gehören der Osten und der Westen wieder zusammen.
Deshalb ist der 3. Oktober ein sehr wichtiger Feier-Tag in Deutschland.
Der Feier-Tag heißt: Tag der Deutschen Einheit.
Möchten Sie mehr über den Tag der Deutschen Einheit wissen?
Auf der Internet-Seite von der Lebenshilfe Bremen gibt es mehr Infos:
Tag der Deutschen Einheit
Fest in Bremen vom 2. bis 4. Oktober 2026
Jedes Jahr gibt es zum Tag der Deutschen Einheit ein großes Fest.
Das Fest geht vom 2. bis 4. Oktober.
Das Fest ist immer in einem anderen Bundesland.
Es gibt in Deutschland 16 Bundesländer.
Die Städte Bremen und Bremerhaven sind zusammen das Bundesland Bremen.
In diesem Jahr ist das Fest zum Tag der Deutschen Einheit im Bundesland Bremen.
Vom 2. bis zum 4. Oktober kommen viele Menschen aus ganz Deutschland nach Bremen.
Dann gibt es ein großes Programm für alle:
- In der Bremer Innenstadt.
- Entlang der Weser von der Schlachte über den Osterdeich bis zum Weserstadion.
Sie können an Info-Ständen viel über die Bundesländer erfahren.
Sie können leckeres Essen aus den verschiedenen Bundesländern kaufen.
Sie bekommen Infos über:
- Den Bundesrat
- Den Bundestag
- Die Bundesregierung
- Das Bundesverfassungsgericht
Sie können auch bei vielen Veranstaltungen zuschauen.
Zum Beispiel bei:
- Konzerten
- Theater
- Diskussionen
Machen Sie mit!
Sind Sie in einer Gruppe?
Zum Beispiel:
- In einem Verein
- In einem Verband
- In einer Initiative
Möchten Sie Ihre Arbeit vorstellen?
Oder möchten Sie etwas auf der Bühne zeigen?
Dann können Sie sich bewerben:
- Möchten Sie Ihre Arbeit vorstellen und sich für einen Stand anmelden?
Dann füllen Sie dieses Formular aus: Kurzprofil für Ausstellende - Oder möchten Sie etwas auf der Bühne zeigen?
Dann füllen Sie dieses Formular aus: Kurzprofil für Künstlerinnen und Künstler
Kommen Sie nach Bremen!
Haben Sie Lust, den Tag der Deutschen Einheit in Bremen zu feiern?
Wir freuen uns auf Sie!
Hier finden Sie Hotels für die Übernachtung:
Bedienung und Navigation der Internet-Seite
Wie funktioniert die Seite tagderdeutscheneinheit.de?
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Oben auf der Internet-Seite
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
- Das Logo vom Tag der Deutschen Einheit in Bremen 2026.
Das Logo können Sie anklicken.
Dann kommen Sie zurück zum Anfang der Internet-Seite. - Link zum Inhalt: Bürgerfest.
Hier finden Sie Infos zum Fest zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen. - Link zum Inhalt: Beteiligen.
Hier finden Sie Infos dazu, wie Sie bei dem Fest in Bremen mitmachen können. - Link zum Inhalt: Karte.
Hier finden Sie Infos dazu, wo das Fest in Bremen stattfindet. - Link zum Inhalt: Besuchen.
Hier finden Sie Infos zu Hotels in Bremen und Bremerhaven. - Link zu den Inhalten in Leichter Sprache.
- Link zum sozialen Online-Netzwerk Instagram.
- Link zum sozialen Online-Netzwerk Facebook.
- Funktion zum Ausschalten von Animationen: Animationen deaktivieren.
Unten auf der Internet-Seite
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
- Impressum
Hier finden Sie Infos:
Wer die Internet-Seite gestaltet hat.
Wer sich um die Internet-Seite kümmert. - Datenschutz
Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen.
Zum Beispiel:
Wann waren Sie auf der Internet-Seite?
Die Infos heißen Daten.
Hier steht, was wir mit den Infos machen. - Barrierefreiheit
Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist. - Kontakt
Hier finden Sie Infos über Ansprechpersonen. - Leichte Sprache
Hier finden Sie Infos über die Internet-Seite in Leichter Sprache. - Gebärdensprache
Hier finden Sie Infos über die Internet-Seite in Gebärdensprache.
Infos über die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
E-Mail: tde-2026@wfb-bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
• nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
• nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.