»Ich wollte mein Recht« – die Ausbürgerung der Bremerin Wilma Szwajka
Szenische Lesung »Aus den Akten auf die Bühne«: 1949 entziehen die Behörden der Bremerin Wilma Szwajka aufgrund des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 die deutsche Staatsangehörigkeit. Über 40 Jahre müssen sie, ihr Mann und die drei Kinder staatenlos leben. Erst 1986 erklärt sich ein Anwalt bereit, sie zu vertreten; 1991 entscheidet das Verwaltungsgericht, dass das Vorgehen der Behörden rechtswidrig war – und Wilma Szwajka ihre deutsche Staatsangehörigkeit nie verloren hat.
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