Ein Parkplatz umgeben von vielen grünen Laubbäumen, im Hintergrund ein Fußballstadion mit gläserner Front und vier Flutlichtmasten.

Meile der Verfassungs­organe

Ohne die geht nichts

Die Verfassung heißt in der Bundesrepublik Deutschland „Grundgesetz“. Darin sind unter anderem die Grundrechte aller Menschen festgeschrieben. Am bekanntesten ist wahrscheinlich Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“. Die Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht zeigen auf ihrer Meile ihre Arbeit und wie sie ihren durch das Grundgesetz vorgegebenen Auftrag erfüllen. Die Verfassungsorgane findet ihr östlich vom Weserstadion. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus eine Präsentation am Domshof, im Herzen der Bremer Innenstadt.

Eine Außenansicht des Gebäudes, in dem der Bundesrat tagt, mit historische Fassade und sechs Säulen.

Der Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.

Die erleuchtete Kuppel des Bundestags bei Nacht.

Der Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten sind die einzigen direkt gewählten Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Ein Gruppenfoto der amtierenden Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz.

Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler Friedrich Merz sowie 17 Bundesministerinnen und -ministern. Gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett. Die Bundesregierung gestaltet die Politik unseres Landes.

Eine Luftaufnahme des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfas­sungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident beziehungsweise die Vizepräsidentin.

Bildinformationen

Titelbild: © WFB, Melanka Helms-Jacobs
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